Recht und Regulierung
M-Payment: Änderung der Rechtslage in Deutschland
Konferenz MCTA 2009 gibt Orientierung
Dienstanbieter im Mobile Payment und im E-Payment sollten ihr Auge nicht nur auf die Technik- und Marktsicht ihrer Verfahren richten, sondern auch die Rechtslage im Blick behalten. Hier hat es bereits zum Jahreswechsel eine wichtige Änderung gegeben. Auch die Umsetzung der EU-Payment-Richtlinie in deutsches Gesetz wird 2009 relevant.
Berlin/Augsburg – Ob Bank, near-bank oder Telco: Für jeden Anbieter im M-Payment-Markt gehört eine Beschäftigung mit der neuen Rechtslage um Pflichtprogramm. Sanktionen wie strafbares, unerlaubtes Payment, Organisationsfehler oder auch behördliche Geschäftseinstellungen sind vermeidbar, müssen aber bereits in der Vorbereitungsphase ernst genommen werden.
Factoring ist seit 1.1.2009 erlaubnis- und aufsichtspflichtig
Eine Änderung, die bisher weitgehend unbeachtet blieb, bringt das Jahressteuergesetz 2009: Factoring, der käufliche Erwerb von Geldforderungen, ist kurzfristig zur Finanzdienstleistung und damit für erlaubnis- und aufsichtspflichtig erklärt worden (§ 32 Abs. 1 KWG). Dies betrifft nicht nur Unternehmen, die den Markteintritt planen, sondern alle Anbieter von Bezahlverfahren, deren Geschäftsmodell Factoring-Elemente beinhaltet. „Die Finanzkrise motivierte hier offensichtlich zu schnellem gesetzgeberischen Handeln“, so Dr. Markus Escher, Partner und Leiter des Banking-Teams der Wirtschaftsrechtssozietät GSK Stockmann & Kollegen, München. „Um Aufsichtssanktionen zu vermeiden, sollte die sehr kurze Anzeigefrist bis 31.1.09 unbedingt beachtet werden.“ Für bereits auf dem Markt tätige Unternehmen besteht gemäß § 64j Abs. 2 KWG die besondere Möglichkeit einer Erlaubnisfiktion, sofern diese Frist eingehalten wird.
EU-Payment-Richtlinie wird Gesetz
Auch die EU-Payment-Richtlinie wird zum 1.12.2009 in deutsches Gesetz umgesetzt sein. Hier werden nicht nur einzelne Änderungen in Kraft treten, vielmehr wird sich der regulatorische Rahmen für alle Paymenttypen grundlegend ändern.
Workshop auf der Konferenz MCTA am 26.01.2009 in Berlinn
Basiswissen zu M-Payment-Recht und Regulierung ebenso wie die aktuellen Änderungen werden Thema des Workshops „Rechtliche und regulatorische Aspekte des M-Payment“ sein, den Rechtsexperte Dr. Markus Escher am 26.01.2009 auf der 9. Konferenz Mobile Communications – Technologien und Anwendungen (MCTA 2009) leiten wird. Im Workshop werden auch die vor wenigen Tagen veröffentlichten Aufsichts-Merkblätter der BaFin zur Erlaubnisfiktion für das Factoring besprochen werden, um Handlungsbedarf besser einschätzen zu können.
Anmeldung und weitere Informationen unter www.mcta.de.
